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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch bekannt als BGB-Gesellschaft oder einfach als „Gesellschaft“, ist eine der grundlegendsten Formen der Zusammenarbeit von Personen im deutschen Rechtssystem. Sie bietet eine flexible und unkomplizierte Möglichkeit für mehrere Personen, gemeinsam ein Geschäft zu betreiben oder ein gemeinsames Vorhaben zu verfolgen. Insbesondere für Künstler und Kreative kann die Gründung einer GbR eine attraktive Option sein, um gemeinsam Projekte zu realisieren, Ressourcen zu bündeln und Risiken zu teilen.

Merkmale einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gründung

Die Gründung einer GbR erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Personen. Dieser Vertrag kann formlos abgeschlossen werden und regelt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, wie z. B. den Unternehmenszweck, die Beiträge der Gesellschafter, Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Vertretungsbefugnis.

Die Personenbezogenheit

Anders als bei juristischen Personen wie GmbHs oder AGs haften die Gesellschafter einer GbR persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass Gläubiger im Falle von Zahlungsausfällen oder anderen Verbindlichkeiten auch auf das private Vermögen der Gesellschafter zugreifen können.

Personenbezogenheit

Anders als bei juristischen Personen wie GmbHs oder AGs haften die Gesellschafter einer GbR persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass Gläubiger im Falle von Zahlungsausfällen oder anderen Verbindlichkeiten auch auf das private Vermögen der Gesellschafter zugreifen können.

Rechtsfähigkeit

Die GbR ist selbst keine juristische Person, sondern eine sogenannte „Rechtsfähige Personengesellschaft“. Sie kann daher nicht selbst klagen oder verklagt werden. Rechtsgeschäfte werden im Namen der Gesellschafter getätigt, die die Gesellschaft nach außen vertreten.

Besteuerung

Die GbR selbst ist keine eigenständige Steuerpflichtige, sondern die Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden den Gesellschaftern persönlich zugerechnet und in deren Einkommenssteuererklärungen versteuert. Dieses Prinzip wird als „Transparenzprinzip“ bezeichnet.

Auflösung

Die Auflösung einer GbR kann durch verschiedene Gründe erfolgen, wie z. B. einvernehmliche Vereinbarung der Gesellschafter, Erreichung des Unternehmenszwecks oder Insolvenz. Die Abwicklung der Gesellschaft erfolgt gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und den gesetzlichen Vorschriften.

Für Künstler und Kreative bietet die GbR eine flexible und unkomplizierte Möglichkeit, gemeinsam Projekte zu realisieren, Ressourcen zu bündeln und Risiken zu teilen. Durch die persönliche Haftung der Gesellschafter sollten jedoch alle Beteiligten sich der Risiken bewusst sein und gegebenenfalls professionelle rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um eine solide Basis für ihre Selbstständigkeit zu schaffen.

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