Wissen · Guide

Gründen als Künstler. Der Guide.

Rechtsform, Anmeldung, Verträge: Alles, was du für den Start in die künstlerische Selbstständigkeit wissen solltest – kompakt an einem Ort, mit Verweisen auf unser Lexikon und vertiefende Artikel.

Überblick

In vier Schritten zur Gründung

1

Angebot klären

Was verkaufst du – Werke, Auftritte, Unterricht, Dienstleistungen? Davon hängen Rechtsform und Steuern ab.

2

Rechtsform wählen

Allein oder im Team, mit oder ohne Haftungsbeschränkung: Die meisten starten als Freiberufler:in.

3

Anmelden

Finanzamt informieren, bei gewerblicher Tätigkeit zusätzlich das Gewerbeamt. Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse prüfen.

4

Verträge & Absicherung

Klare Verträge für Verkauf, Aufträge und Rechte – und ein Blick auf Versicherungen und Risiken.

Rechtsformen

Welche Rechtsform passt zu dir?

Für die meisten Künstler:innen ist der Start als Freiberufler:in der einfachste Weg. Sobald du gemeinsam mit anderen gründest oder deine Haftung begrenzen willst, kommen weitere Formen in Frage.

RechtsformFür wenHaftungStartkapitalAufwand
Freiberufler / FreischaffendKünstlerische Tätigkeit allein (Malerei, Musik, Darstellung, Text)Persönlich, mit PrivatvermögenKeinsGering – keine Gewerbeanmeldung
EinzelunternehmenGewerbliche Tätigkeit allein, z. B. Handel, Merch, KunsthandwerkPersönlich, mit PrivatvermögenKeinsGering – Gewerbeanmeldung nötig
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)Zwei oder mehr Personen, z. B. Duo, Ensemble, AtelierAlle Gesellschafter persönlichKeinsGering – Gesellschaftsvertrag empfohlen
UG Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)Gründung mit Haftungsbeschränkung und wenig KapitalAuf Gesellschaftsvermögen beschränktAb 1 €Mittel – Notar, Handelsregister, Buchhaltung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Größere Vorhaben, Studios, ProduktionsfirmenAuf Gesellschaftsvermögen beschränkt25.000 €Hoch – Notar, Handelsregister, Bilanz

Daneben gibt es Organisationsformen, die eher gemeinschaftliche oder gemeinnützige Ziele verfolgen:

Freiberuflich oder gewerblich?

Der Unterschied, der zählt

Freiberuflich

Wenn du selbst künstlerisch schaffst – malst, komponierst, auftrittst, schreibst, gestaltest.

  • Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer
  • Anmeldung beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Gewerblich

Wenn du handelst oder etwas verkaufst, das nicht deine eigene künstlerische Leistung ist – z. B. Merch, Kunsthandel, Agenturleistungen.

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Gewerbesteuer ab einem Freibetrag
  • Mitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer

Viele Künstler:innen haben beides. Dann ist es sinnvoll, die Bereiche sauber zu trennen – sprich das am besten mit deiner Steuerberatung ab.

Verträge

Die wichtigsten Vertragsarten

Ob Verkauf, Ausstellung, Auftrag oder Lizenz: Ein klarer Vertrag schützt deine Arbeit und deine Rechte. Hier findest du die Vertragsarten nach Anlass sortiert – jeweils mit Erklärung im Lexikon.

Weiterlesen

Vertiefende Artikel

Hinweis: Dieser Guide gibt dir einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deine konkrete Situation sprich bitte mit einer Steuerberatung oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.

Du willst gründen – und nicht allein?

Im Coaching entwickeln wir gemeinsam deinen Plan für den Start: Angebot, Positionierung und die ersten Schritte. Das Erstgespräch ist kostenlos.

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